Zulassungsservice

Dienstleistungen  im Bereich der Fahrzeugzulassung

Wir bieten seit über 20 Jahren Kfz-Zulassungsleistungen an und sind eines der ersten Unternehmen dieser Art in Polen.

Die Kfz-Zulassungsleistung in Wrocław war unsere Antwort auf die gigantischen Warteschlangen bei den Zulassungsämtern. Dadurch haben unsere Kunden viel Zeit gespart, die sie auf ganz andere Weise hätten nutzen können. Der Umfang unserer Dienstleistungen erweitert sich ständig aufgrund der neuen Anforderungen unserer Kunden, die schon heute ihre eigene Zeit oder die ihrer Mitarbeiter effizienter gestalten wollen.

Wir erbringen unsere Dienstleistungen für Firmen  und Privatpersonen. Unser Einsatzgebiet ist insbesondere die Stadt Wrocław und der Kreis Wrocław sowie die umliegenden Kreise wie wołowski, trzebnicki, średzki, oławski, oleśnicki. Wir bedienen Kunden aus ganz Polen, einschließlich Schlesien, Warszawa, Poznan und Kraków…

Fahrzeugzulassung für Firmen

Besitzen Sie Fahrzeuge, die auf den Namen Ihrer Firma zugelassen sind?

Sie MÜSSEN die vom Unternehmen gekauften Fahrzeuge innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf eines in Polen zugelassenen Fahrzeugs oder nach dem Import aus der EU ummelden.

Sie haben nur 14 Tage Zeit, um die Verbrauchssteuer oder die PPC-3-Steuer entsprechend anzuzeigen und abzurechnen!

Wir erledigen alle Formalitäten im Namen Ihres Unternehmens, ohne das Büro zu verlassen ;)

Zulassung eines Fahrzeug aus dem Ausland

Führen Sie ein Auto aus dem Ausland ein oder kaufen Sie es von jemandem, der es eingeführt hat?

Sie MÜSSEN es innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einfuhr auf den Namen der Firma oder auf sich selbst zulassen! Wir melden das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde an, führen die erforderlichen Übersetzungen durch, melden uns beim Finanzamt und zahlen die Verbrauchssteuer. Wir können auch neue Autos versichern lassen.

Sie brauchen nicht mehr sich zur Behörde zu begeben ;)

Zulassung von neuen und gebrauchten Fahrzeugen

Kaufen Sie einen Neuwagen für Ihr Unternehmen oder privat bei einem Händler oder einen Gebrauchtwagen bei einem Händler oder einer Privatperson? Sie MÜSSEN es innerhalb von 30 Tagen nach dem Vertragsdatum ummelden. Außerdem haben Sie nur 14 Tage Zeit, um den Kauf dem Finanzamt anzuzeigen und 2 % Steuern zu zahlen.

Wir kümmern uns um alles für Sie, rufen Sie uns einfach an oder kommen Sie in unser Büro ;)

Ummeldung eines LKW mit Trenngitter als PKW

Personenkraftwagen mit Trenngitter  werden nach wie vor von Firmen in Polen und im Ausland genutzt und steuerlich als Lastkraftwagen zugelassen. Einige dieser Fahrzeuge können nach einer Umrüstung durch zugelassene Unternehmen und dem Bestehen technischer Prüfungen wieder als Personenkraftwagen zugelassen werden.

Wir kennen sich damit aus und wissen wie es geht ;)

Verlorene Zulassungsunterlagen, inländisch oder ausländisch

Sie kaufen ein in Polen oder im Ausland zugelassenes Auto, dessen Zulassungspapiere verloren gegangen sind, zerstört wurden oder von der Polizei zurückgehalten werden?

Zulassungsbescheinigung oder Fahrzeugkarte wurden verloren? Ohne Zulassungsbescheinigung ist es leider nicht möglich, ein Fahrzeug zuzulassen ;(

Die Zulassungsunterlagen werden wir in diesem Fall direkt aus Polen besorgen;)

Umsiedlungsgut- Steuerbefreiung

Sie siedeln aus dem Ausland nach Polen um und möchten Ihr Eigentum, z. B. ein Auto, steuerfrei mitnehmen?

Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, müssen Sie keine Verbrauchssteuer (Fahrzeuge aus der EU) und keine Zölle und Mehrwertsteuer (Fahrzeuge von außerhalb der EU, z. B. aus den USA, Norwegen, der Schweiz, Island usw.) zahlen

Wir befassen uns seit Jahren mit solchen Angelegenheiten, kontaktieren Sie uns, bevor Sie nach Polen reisen – wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der notwendigen Dokumente ;)

Abmeldung eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs

Außerbetriebsetzung, Abmeldung, Stilllegung sind Begriffe, die in Deutschland austauschbar verwendet werden und die vorübergehende Abmeldung eines Fahrzeugs bedeuten.

Ein in Deutschland zugelassenes Auto muss für die Zulassung in Polen nicht abgemeldet werden. Wenn es im Ausland auf Sie zugelassen ist, prüfen Sie, ob es abgemeldet werden muss.

Wir werden Ihr Fahrzeug bei den deutschen Behörden abmelden ;)

Vertrauen Sie den Experten und ihrer Erfahrung

Die Fahrzeugzulassung für Unternehmen umfasst die Vertretung unserer Geschäftskunden bei der Zulassungsstelle, bei der nach polnischem Recht die Zulassung eines für ein Unternehmen gekauften Fahrzeugs erforderlich ist, unabhängig davon, ob es sich um ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug handelt. Der Leistungsumfang wird je nach Lage um Übersetzungen, Vertretung bei Steuer-, Zoll- oder Zollämtern erweitert, wenn die Fahrzeuge aus dem Ausland eingeführt werden.

Die Zulassungsdienstleistungen für Unternehmen betreffen jede Firma, unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelunternehmen (in diesem Fall werden die Firmenfahrzeuge auf den Namen und die Adresse des Eigentümers und nicht auf den Namen des Unternehmens zugelassen), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Aktiengesellschaft, eine Kommanditgesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine andere Art von Unternehmen handelt, die in Polen registriert sind und Fahrzeuge besitzen, die von diesen Unternehmen erworben werden.

Kontakt mit dem Unternehmen PROWENT Dariusz Sawicki

Büro:

ul. Powstańców Śląskich 5/215
53-332 Wrocław

Raum 215, 2. Stockwer
in einem Bürogebäude gegenüber Arkady-Galerie und dem  Globis-Zentrum, neben Zielinski – Passage

Unser Büro ist geöffnet:

Montag – Freitag
08:00-16:00

andere Tage und Zeiten nach Vereinbarung

Telefonnr.:

  • +48 71 341 77 06
  • +48 509 176 548

Email:

prowent@rejestracjasamochodu.pl

Kostenloses Parken:

In der Nähe unseres Büros befinden sich zwei Parkhäuser:

  1. Parken in der Zielinski-Passage – kostenloses Parken für 45 Minuten
  2. Parken bei Arkadu-Galerie